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Waldbrandgefahrenstufen

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aktuelle Waldbrandgefahr im Landkreis Prignitz

sehr geringe Gefahr

Stand: 15.10.2026 · Quelle: MLEUV Brandenburg

Die Skala reicht von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis Stufe 5 (sehr hohe Gefahr). Mit jeder Stufe steigen das Risiko und die rechtlichen Beschränkungen. In der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar des folgenden Jahres, werden keine Daten zur Waldbrandgefahrenstufe veröffentlicht.

🟢 Stufe 1: Sehr geringe Gefahr

Es besteht kaum ein Risiko für den Ausbruch eines Feuers. Brände am Waldboden sind extrem selten und Baumkronen sind nicht betroffen.

  • Maßnahmen / Verhalten: Der Wald kann ohne jegliche Einschränkungen betreten werden. Es gilt jedoch das ganzjährige (oder saisonale) forstliche Rauch- und Feuermachverbot im Wald.

🟢 Stufe 2: Geringe Gefahr

Das Risiko ist weiterhin niedrig, aber kleine Bodenfeuer sind bei unachtsamem Verhalten möglich.

  • Maßnahmen / Verhalten: Wanderer und Waldbesucher sollten erhöhte Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nur auf offiziell ausgewiesenen Waldparkplätzen abgestellt werden, da heiße Katalysatoren trockenes Gras entzünden können.

🟡 Stufe 3: Mittlere Gefahr

Die Situation wird kritischer. Der Waldboden (trockene Blätter, Nadeln und Reisig) ist leicht entzündbar. Brände können sich nun zügiger ausbreiten, und auch einzelne Baumkronen können Feuer fangen.

  • Maßnahmen / Verhalten: Gefährliche Arbeiten im Wald (wie Schweißen, Sprengen oder das Verbrennen von Schlagreisig) sollten unterbleiben oder erfordern strenge Sicherheitsauflagen. Die Forstbehörden intensivieren die Überwachung (z. B. durch Waldbrandüberwachungssysteme oder Flüge).

🟠 Stufe 4: Hohe Gefahr

Es herrscht akute Waldbrandgefahr. Brände entstehen extrem leicht und breiten sich sehr schnell aus. Es drohen intensive Bodenfeuer, die rasch auf die Baumkronen übergreifen (Vollfeuer). Fliegendes Brandmaterial kann kilometerweit getragen werden und neue Brandherde entfachen.

  • Maßnahmen / Verhalten: Das Verlassen der Hauptwege im Wald ist verboten. Das Grillen und Entzünden von Feuern ist selbst auf offiziellen Grillplätzen im oder am Wald untersagt. In manchen Regionen wird das Verbrennen von Gartenabfällen selbst auf Privatgrundstücken in Waldnähe streng verboten.

🔴 Stufe 5: Sehr hohe Gefahr

Es besteht extreme Katastrophengefahr. Ein kleiner Funke reicht aus, um eine unkontrollierbare Feuerwalze auszulösen.

  • Maßnahmen / Verhalten: Die zuständigen Forstbehörden dürfen den Wald für Besucher komplett sperren. Das Betreten und Befahren der betroffenen Waldgebiete ist dann strengstens verboten. Ausnahmen gelten meist nur noch für Waldbesitzer, Forstwirte und Rettungskräfte zur Gefahrenabwehr.

Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Würtemberg 06/2026

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